Unser Personal ist entsprechend qualifiziert (Fachkraft für Abfall), die Verwertung nach den gesetzlichen Bestimmungen des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG) sowie den behördlichen Bestimmungen in unserer Spezialanlage durchzuführen.
Die LRD lässt ihr Verwertungsverfahren regelmäßig freiwillig durch den Gesetzgeber und dessen Institutionen überprüfen.