Lagerung:
Bei sachgemäßer Lagerung von ABC-Pulver ist die Haltbarkeit praktisch unbegrenzt, es entstehen keine chemischen Reaktionen. Jedoch ist es unzulässig, ABC-Feuerlöschpulver und BC-Feuerlöschpulver zu vermischen: hierdurch könnte es zu einer Gasentwicklung (Ammoniak) kommen.
Entsorgung:
Unbrauchbar gewordenes Feuerlöschpulver muß entsorgt werden. Altlöschpulver hat die AVV-Nr. 160507 oder 160509 und gilt als besonders Überwachungsbedürftig. Grund hierfür sind nicht die lnhaltsstoffe (die völlig unbedenklich sind), sondern die Wasserlöslichkeit von Trockenlöschpulver. Erforderlich ist deshalb die Entsorgung auf einer Sondermülldeponie mit Sohlenabdichtung oder aber auch auf einer Hausmülldeponie mit entsprechender Ausstattung.